2009/171/EG: Entscheidung des Rates vom 10. Februar 2009 zur Änderung von Anlage 2 Liste A der Gemeinsamen Konsularischen Instruktion an die diplomatischen Missionen und die konsularischen Vertretungen, die von Berufskonsularbeamten geleitet werden, betreffend die Visavorschriften für Inhaber von indonesischen Diplomaten- und Dienstpässen
Text
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Article 1
In Anlage 2 Liste A der Gemeinsamen Konsularischen Instruktion werden die Buchstaben „D“ und „S“ in die Spalte AT in Bezug auf den Eintrag für Indonesien eingefügt.
Article 2
Diese Entscheidung gilt ab dem 1. März 2009.
Article 3
Diese Entscheidung ist gemäß dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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