2009/243/EG: Beschluss der Kommission vom 3. März 2009 über den Standpunkt der Gemeinschaft zu dem Beschluss Nr. 1/2008 des Gemischten Ausschusses Gemeinsamer europäischer Luftverkehrsraum , der gemäß dem Übereinkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Island, Kroatien, Montenegro, Norwegen, Rumänien, Serbien und der Übergangsverwaltung der Vereinten Nationen in Kosovo zur Schaffung eines gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraums eingesetzt wurde, zur Änderung von Anhang I des Übereinkommens
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Dem Standpunkt der Europäischen Gemeinschaft im Gemischten Ausschuss „Gemeinsamer europäischer Luftverkehrsraum“, der durch Artikel 18 des Übereinkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Island, Kroatien, Montenegro, Norwegen, Rumänien, Serbien und der Übergangsverwaltung der Vereinten Nationen in Kosovo zur Schaffung eines gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraums eingesetzt wurde, bezüglich der Änderung von Anhang I des Übereinkommens wird der Anhang dieses Beschlusses zugrunde gelegt.
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Der Anhang dieses Beschlusses ersetzt Anhang I des Übereinkommens über den gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraum.
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