2009/295/EG: Beschluss der Kommission vom 18. März 2009 zur Anpassung der Berichtigungskoeffizienten für die Dienstbezüge der Beamten, Vertrags- und Zeitbediensteten der Europäischen Gemeinschaften in Drittländern mit Wirkung vom 1. Februar 2008 , 1. März 2008 , 1. April 2008 , 1. Mai 2008 und 1. Juni 2008
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Die Berichtigungskoeffizienten für die in der Währung des Landes der dienstlichen Verwendung ausgezahlten Dienstbezüge der Beamten, Zeit- und Vertragsbediensteten der Europäischen Gemeinschaften in Drittländern werden für die im Anhang aufgeführten Länder angepasst. Dieser enthält fünf Monatstabellen, in denen die betroffenen Länder und der Tag des Inkrafttretens der Anpassung aufgeführt sind (1. Februar 2008, 1. März 2008, 1. April 2008, 1. Mai 2008 und 1. Juni 2008). Bei der Berechnung dieser Dienstbezüge werden nach den Durchführungsbestimmungen zur Haushaltsordnung die an den in Absatz 1 genannten Tagen geltenden Wechselkurse angewandt.
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