2009/311/EG: Entscheidung der Kommission vom 2. April 2009 zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten, die vorläufigen Zulassungen für die neuen Wirkstoffe Topramezon, Sulfurylfluorid und Zucchinigelbmosaikvirus (abgeschwächter Stamm) zu verlängern (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2009) 2348) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die Mitgliedstaaten dürfen bestehende vorläufige Zulassungen für Pflanzenschutzmittel, die Topramezon, Sulfurylfluorid oder Zucchinigelbmosaikvirus (abgeschwächter Stamm) enthalten, um einen Zeitraum von höchstens 24 Monaten nach Erlass dieser Entscheidung verlängern.
Article 2
Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions