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Seqlense EUR-Lex

Beschluss des Verwaltungsrats von Europol vom 9. April 2009 zur Genehmigung der von Europol festgelegten Bedingungen und Verfahren für die Anpassung der im Anhang zum Beschluss des Verwaltungsrats von Europol vom 16. November 1999 genannten Beträge für die Besteuerung von Gehältern und Bezügen, die an Bedienstete von Europol gezahlt werden, zugunsten von Europol

CELEX
32009D0346
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2009-04-09
In force since
2009-04-10
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Mit Wirkung vom 1. Juli 2007: 1. Der im ersten Satz von Artikel 4 des Anhangs zum Beschluss des Verwaltungsrats von Europol vom 16. November 1999 genannte Wert ist durch 115,61 EUR zu ersetzen. 2. Die Werte in Euro der Tabelle von Artikel 4 des Anhangs zum Beschluss des Verwaltungsrats von Europol vom 16. November 1999 sind durch folgende zu ersetzen: 8 % auf Beträge zwischen 115,61 EUR und 2036,45 EUR, 10 % auf Beträge zwischen 2036,46 EUR und 2804,90 EUR, 12,5 % auf Beträge zwischen 2804,91 EUR und 3214,56 EUR, 15 % auf Beträge zwischen 3214,57 EUR und 3650,62 EUR, 17,5 % auf Beträge zwischen 3650,63 EUR und 4060,32 EUR, 20 % auf Beträge zwischen 4060,33 EUR und 4457,42 EUR, 22,5 % auf Beträge zwischen 4457,43 EUR und 4867,09 EUR, 25 % auf Beträge zwischen 4867,10 EUR und 5264,21 EUR, 27,5 % auf Beträge zwischen 5264,22 EUR und 5673,87 EUR, 30 % auf Beträge zwischen 5673,88 EUR und 6070,99 EUR, 32,5 % auf Beträge zwischen 6071,00 EUR und 6480,66 EUR, 35 % auf Beträge zwischen 6480,67 EUR und 6878,40 EUR, 40 % auf Beträge zwischen 6878,41 EUR und 7288,09 EUR, 45 % auf Beträge über 7288,10 EUR.

Article 2

Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Article 3

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Annahme in Kraft.

Relations

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