Beschluss ATALANTA/2/2009 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 21. April 2009 über die Annahme von Beiträgen von Drittstaaten zur Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (Atalanta)
Text
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Article 1 Beiträge von Drittstaaten
Im Anschluss an die Truppengestellungskonferenzen wird der Beitrag Norwegens zur Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (Atalanta) angenommen.
Article 2 Inkrafttreten
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam.
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