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Seqlense EUR-Lex

2009/380/EG: Entscheidung der Kommission vom 13. Januar 2009 über die staatliche Beihilfe C 22/07 (ex N 43/07) zur Ausweitung der Regelung, nach der Seeverkehrsunternehmen in Dänemark von der Zahlung von Einkommensteuer und Sozialabgaben für ihre Besatzungen befreit sind, auf Bagger- und Kabelverlegungsarbeiten (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2008) 8886) (Text von Bedeutung für den EWR )

CELEX
32009D0380
Document type
DEC_ENTSCHEID
Sector
Legislation
Date of document
2009-01-13
In force since
2009-05-14
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

1 Die von Dänemark vorgesehenen Maßnahmen zugunsten von seegängigen Kabelverlegungsschiffen sind gemäß Artikel 87 Absatz 1 EG-Vertrag mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar.

2 Die von Dänemark zugunsten von seegängigen Baggerschiffen umgesetzten Maßnahmen sind mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar, sofern das Kreuzen am Aushubort aus den förderfähigen Tätigkeiten ausgenommen wird.

Article 2

Dänemark muss die in der vorliegenden Entscheidung gemäß Artikel 88 Absatz 3 EG-Vertrag geprüfte Änderung der DIS-Regelung binnen zehn Jahren nach dem Tag der Mitteilung der vorliegenden Entscheidung erneut anmelden.

Article 3

Diese Entscheidung ist an das Königreich Dänemark gerichtet.

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