2009/389/EG: Entscheidung der Kommission vom 16. Juli 2008 über die staatliche Beihilfe C 25/2000 (ex N 149/99), die Italien zugunsten des Stahlunternehmens Lucchini Siderurgica SpA gewähren will (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2008) 3515) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Die staatlichen Beihilfen in Höhe von 1081977,2 EUR (2,095 Mrd. ITL) bzw. 712184,06 EUR (1,379 Mrd. ITL), die Italien dem Stahlunternehmen Lucchini Siderurgica SpA für dem Umweltschutz dienende Investitionen in die Kokerei bzw. das Abwasser- und Wassersystem gewähren will, sind mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar.
Article 2
Die Beihilfen in Höhe von 307808,31 EUR (0,569 Mrd. ITL), die Italien dem Stahlunternehmen Lucchini Siderurgica SpA für andere als die in Artikel 1 genannten Investitionen in die Kokerei gewähren will, sind mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar. Diese Beihilfen dürfen somit nicht durchgeführt werden.
Article 3
Diese Entscheidung ist an die Italienische Republik gerichtet.
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