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Seqlense EUR-Lex

2009/410/Euratom: Entscheidung des Rates vom 25. Mai 2009 zur Annahme eines von der Gemeinsamen Forschungsstelle für die Europäische Atomgemeinschaft durchzuführenden zusätzlichen Forschungsprogramms

CELEX
32009D0410
Document type
DEC_ENTSCHEID
Sector
Legislation
Date of document
2009-05-25
In force since
2009-05-29
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Mit Wirkung vom 1. Januar 2009 wird für die Dauer von drei Jahren das zusätzliche Forschungsprogramm für den Betrieb des Hochflussreaktors in Petten (HFR) (im Folgenden „Programm“ genannt) aufgestellt, dessen Ziele in Anhang I aufgeführt sind.

Article 2

Der für die Durchführung des Programms als erforderlich erachtete Finanzbeitrag beläuft sich auf 34,992 Mio. EUR. Die Aufteilung dieses Betrags ist in Anhang II festgelegt. Dieser Beitrag gilt im Einklang mit Artikel 18 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates als zweckgebundene Einnahme.

Article 3

1 Die Kommission ist für die Verwaltung des Programms zuständig. Hierfür greift sie auf die Dienste der Gemeinsamen Forschungsstelle zurück.

2 Der Aufsichtsrat der Gemeinsamen Forschungsstelle wird über die Durchführung des Programms auf dem Laufenden gehalten.

Article 4

Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 15. September jedes Jahres einen Bericht über die Durchführung dieser Entscheidung vor.

Article 5

Diese Entscheidung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt mit Wirkung vom 1. Januar 2009.

Article 6

Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Relations

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