2009/430/EG: Beschluss des Rates vom 27. November 2008 betreffend den Abschluss des Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen im Namen der Gemeinschaft - Erklärungen
Text
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Article 1
Der Abschluss des Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen zur Ersetzung des Übereinkommens von Lugano vom 16. September 1988 wird im Namen der Gemeinschaft genehmigt. Die Gemeinschaft gibt bei Hinterlegung der Ratifikationsurkunde die in den Anhängen I und II zu diesem Beschluss wiedergegebenen Erklärungen ab. Der Wortlaut des Übereinkommens ist diesem Beschluss beigefügt.
Article 2
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die zur Hinterlegung der Ratifikationsurkunde im Namen der Gemeinschaft gemäß Artikel 69 Absatz 2 des Übereinkommens befugt ist (sind).
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