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Seqlense EUR-Lex

2009/436/EG: Entscheidung des Rates vom 5. Mai 2009 zur Berichtigung der Richtlinie 2008/73/EG zur Vereinfachung der Verfahren für das Auflisten und die Veröffentlichung von Informationen im Veterinär- und Tierzuchtbereich

CELEX
32009D0436
Document type
DEC_ENTSCHEID
Sector
Legislation
Date of document
2009-05-05
In force since
2008-09-03
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 23a Übergangsbestimmungen

Übergangsbestimmungen können nach dem in Artikel 23b Absatz 2 genannten Verfahren festgelegt werden.

Article 23b Ausschussverfahren

1 Die Kommission wird von dem mit Artikel 58 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 eingesetzten Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit unterstützt.

2 Wird auf diesen Absatz Bezug genommen, so gelten die Artikel 5 und 7 des Beschlusses 1999/468/EG. Der Zeitraum nach Artikel 5 Absatz 6 des Beschlusses 1999/468/EG wird auf drei Monate festgesetzt.

Article 25 Inkrafttreten und Anwendbarkeit

Diese Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Januar 2010, ausgenommen Artikel 1 Absätze 1 und 5 sowie die Artikel 7, 23a und 23b.“

Article 2

Diese Entscheidung gilt ab dem 3. September 2008.

Article 3

Diese Entscheidung wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Article 4

Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Relations

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