2009/444/EG: Entscheidung der Kommission vom 10. Juni 2009 über die Zuweisung der sich aus der Modulation nach den Artikeln 7 und 10 der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates ergebenden Beträge an die Mitgliedstaaten für die Jahre 2009 bis 2012 (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2009) 4375)
Text
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Article 1
Die Beträge, die sich für die Jahre 2009 bis 2012 aus der Kürzung um fünf Prozentpunkte gemäß Artikel 9 Absätze 2 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 ergeben, werden den Mitgliedstaaten gemäß der Tabelle in Anhang I dieser Entscheidung zugewiesen.
Article 2
Die Beträge, die sich gemäß Artikel 9 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 aus der über die fünf Prozentpunkte gemäß Artikel 1 dieser Entscheidung hinausgehenden Kürzung ergeben, werden den Mitgliedstaaten gemäß der Tabelle in Anhang II dieser Entscheidung zugewiesen.
Article 3
Die Beträge, die gemäß Artikel 10 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 den neuen Mitgliedstaaten im Sinne von Artikel 2 Buchstabe g der genannten Verordnung für das Jahr 2012 zugewiesen werden, sind in der Tabelle in Anhang III dieser Entscheidung festgesetzt.
Article 4
Die Entscheidung 2006/588/EG wird aufgehoben.
Article 5
Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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