2009/461/EG: Beschluss der Kommission vom 12. Juni 2009 zur Ernennung eines Vertreters der Kommission im Verwaltungsrat der Europäischen Arzneimittel-Agentur
Text
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Article 1
Die Person, die folgenden Posten innehat und folgende Aufgaben wahrnimmt, wird in Vertretung der Kommission zu einem Mitglied des Verwaltungsrates der Europäischen Arzneimittel-Agentur ernannt: a) der Generaldirektor der Generaldirektion Unternehmen und Industrie. Die Person, die folgenden Posten innehat und folgende Aufgaben wahrnimmt, wird zum Stellvertreter ernannt: b) der Direktor der Direktion, die für die Zulassung von Arzneimitteln auf der Grundlage des Arbeitsprogramms der Generaldirektion Unternehmen und Industrie zuständig ist.
Article 2
Dieser Beschluss gilt für die Personen, die zum Zeitpunkt der Verabschiedung dieses Beschlusses die in Artikel 1 genannten Posten vorübergehend oder ständig innehaben, bzw. für ihre Nachfolger.
Article 3
Der Generaldirektor der Generaldirektion Unternehmen und Industrie unterrichtet den Verwaltungsdirektor der Europäischen Arzneimittel-Agentur über die Namen der Personen, die die in Artikel 1 genannten Posten innehaben, sowie über etwaige diesbezügliche Änderungen.
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