2009/476/EG: Entscheidung der Kommission vom 28. Januar 2009 über die von Luxemburg gewährte Beihilfe in Form der Einrichtung eines Ausgleichsfonds für die Stromwirtschaft (C 43/02 (ex NN 75/01)) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2009) 230) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Die Einrichtung und Verwaltung eines Ausgleichsfonds für die Stromwirtschaft im Zeitraum 1. Januar 2001 bis 31. Dezember 2008 durch das Großherzogtum Luxemburg stellt eine staatliche Beihilfe nach Artikel 87 Absatz 1 EG-Vertrag zugunsten der Ökostromerzeuger im Großherzogtum Luxemburg einerseits und der stromintensiven Unternehmen andererseits dar. Die Beihilfe ist nach Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe c EG-Vertrag mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar.
Article 2
Diese Entscheidung gilt vorbehaltlich der vom Großherzogtum Luxemburg zugesagten gesetzlichen Anpassung des Ausgleichsmechanismus.
Article 3
Diese Entscheidung ist an das Großherzogtum Luxemburg gerichtet.
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