2009/482/EG: Beschluss des Rates vom 6. April 2009 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Seychellen über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte
Text
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Article 1
Die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Seychellen über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (nachstehend „das Abkommen“ genannt) wird — vorbehaltlich des Abschlusses — im Namen der Gemeinschaft genehmigt. Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluss beigefügt.
Article 2
Die diesem Beschluss beigefügten Erklärungen werden im Namen der Gemeinschaft genehmigt.
Article 3
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Abkommen vorbehaltlich seines Abschlusses im Namen der Gemeinschaft zu unterzeichnen.
Article 4
Das Abkommen wird ab seiner Unterzeichnung ( 3 ) vorläufig angewendet, bis die für seinen Abschluss erforderlichen Verfahren abgeschlossen sind.
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