2009/557/EG: Entscheidung der Kommission vom 22. Juli 2009 über eine Finanzhilfe der Gemeinschaft für Dringlichkeitsmaßnahmen zur Bekämpfung der Vesikulären Schweinekrankheit in Italien im Jahr 2008 (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2009) 5608)
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Article 1 Gemeinschaftliche Finanzhilfe für Italien
Italien kann gemäß gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Entscheidung 90/424/EWG eine gemeinschaftliche Finanzhilfe für die durch die Maßnahmen zur Bekämpfung der Vesikulären Schweinekrankheit im Jahr 2008 entstandenen Kosten gewährt werden.
Article 2 Adressat
Diese Entscheidung ist an die Italienische Republik gerichtet.
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