2009/580/EG: Entscheidung der Kommission vom 29. Juli 2009 zur Änderung der Entscheidung 2006/433/EG zur Festsetzung der Finanzhilfe der Gemeinschaft für die im Rahmen der Dringlichkeitsmaßnahmen zur Bekämpfung der klassischen Schweinepest in Deutschland im Jahr 2002 entstandenen Kosten (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2009) 5866)
Text
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Article 1
Die Finanzhilfe der Gemeinschaft für die im Rahmen der Tilgung der klassischen Schweinepest in Deutschland im Jahr 2002 entstandenen Kosten wird gemäß der Entscheidung 2003/745/EG auf insgesamt 970167,31 EUR festgesetzt. Da bereits zwei Tranchen von 460000 EUR und 465808,47 EUR gezahlt wurden, wird der Restbetrag der Finanzhilfe der Gemeinschaft auf 44358,84 EUR festgesetzt.“
Article 2
Diese Entscheidung ist an die Bundesrepublik Deutschland gerichtet.
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