Beschluss 2009/597/GASP des Rates vom 27. Juli 2009 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Kroatien über die Beteiligung der Republik Kroatien an der Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (Operation Atalanta)
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Article 1
Die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Kroatien über die Beteiligung der Republik Kroatien an der Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (Operation Atalanta) wird — vorbehaltlich des Abschlusses — im Namen der Europäischen Union genehmigt. Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluss beigefügt.
Article 2
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Abkommen vorbehaltlich seines Abschlusses rechtsverbindlich für die Europäische Union zu unterzeichnen.
Article 3
Gemäß Artikel 10 Absatz 2 des Abkommens wird das Abkommen bis zu seinem Inkrafttreten ab dem Datum seiner Unterzeichnung vorläufig angewendet.
Article 4
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam.
Article 5
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
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