2009/698/EG: Beschluss der Kommission vom 4. September 2009 zur Einstellung des Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von geschweißten Rohren und Hohlprofilen mit quadratischem oder rechteckigem Querschnitt aus Eisen (ausgenommen Gusseisen) oder Stahl (ausgenommen nichtrostender Stahl) mit Ursprung in Belarus, der Türkei und der Ukraine
Text
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Article 1
Das Antidumpingverfahren betreffend die Einfuhren von geschweißten Rohren und Hohlprofilen mit quadratischem oder rechteckigem Querschnitt aus Eisen (ausgenommen Gusseisen) oder Stahl (ausgenommen nichtrostendem Stahl), ausgenommen Rohre von der für Öl- oder Gasfernleitungen verwendeten Art (line pipe) und Futterrohre und Steigrohre von der für das Fördern von Öl oder Gas verwendeten Art (casing und tubing), mit Ursprung in Belarus, der Türkei und der Ukraine („betroffene Ware“), die normalerweise unter den KN-Codes 73066192 und 73066199 eingereiht werden, wird eingestellt.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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