2009/726/EG: Entscheidung der Kommission vom 24. September 2009 betreffend von Frankreich ergriffene vorläufige Schutzmaßnahmen gegen das Verbringen von Milch und Milcherzeugnissen aus Betrieben, in denen ein Fall der klassischen Traberkrankheit nachgewiesen wurde, auf sein Hoheitsgebiet (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2009) 3580)
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Article 1
Frankreich setzt die Anwendung seiner Maßnahmen zum Verbot der Einfuhr von zum Verzehr bestimmter Milch und entsprechenden Milcherzeugnissen aus Betrieben, in denen ein Fall der klassischen Traberkrankheit nachgewiesen wurde, auf sein Hoheitsgebiet aus, bis das Gericht erster Instanz in der Rechtssache T-257/07, Frankreich/Kommission seine endgültige Entscheidung erlassen hat.
Article 2
Frankreich ergreift die erforderlichen Maßnahmen, um dieser Entscheidung spätestens am 16. Oktober 2009 nachzukommen. Es unterrichtet die Kommission über diese Maßnahmen.
Article 3
Diese Entscheidung ist an die Französische Republik gerichtet.
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