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Seqlense EUR-Lex

2009/755/EG: Beschluss der Kommission vom 13. Oktober 2009 betreffend die Annahme eines Beschlusses über die Finanzierung einer vorbereitenden Maßnahme im Bereich der Kontrollstellen im Jahr 2009

CELEX
32009D0755
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2009-10-13
In force since
2009-10-13
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Die im Anhang genannte vorbereitende Maßnahme („die vorbereitende Maßnahme“) wird genehmigt.

Article 2

Für die Zwecke dieses Beschlusses gilt die Begriffsbestimmung für „Kontrollstelle“ des Artikels 1 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1255/97.

Article 3

Der Höchstbeitrag der Gemeinschaft zur Durchführung der vorbereitenden Maßnahme wird auf 4000000 EUR festgesetzt und aus der Haushaltslinie 17 04 03 03 des Gesamthaushalts der Europäischen Gemeinschaften für 2009 finanziert.

Article 4

1 Der Anweisungsbefugte kann im Einklang mit dem Grundsatz der wirtschaftlichen Haushaltsführung und der Proportionalität Änderungen dieses Beschlusses vornehmen, die nicht als substanziell im Sinne des Artikels 90 Absatz 4 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 gelten.

2 Änderungen der Zuweisungen für die einzelnen Maßnahmen im Rahmen der vorbereitenden Maßnahme, die insgesamt 10 % des Höchstbeitrags der Gemeinschaft gemäß Artikel 3 nicht überschreiten, gelten nicht als substanziell im Sinne des Artikels 90 Absatz 4 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002, wenn sie die Art und die Ziele der vorbereitenden Maßnahme nicht wesentlich beeinflussen.

Relations

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