2009/791/EG: Entscheidung des Rates vom 20. Oktober 2009 zur Ermächtigung der Bundesrepublik Deutschland, weiterhin eine von Artikel 168 der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem abweichende Regelung anzuwenden
Text
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Article 1
Deutschland wird ermächtigt, abweichend von Artikel 168 Absatz 2 der Richtlinie 2006/112/EWG die anfallende Mehrwertsteuer auf Gegenstände und Dienstleistungen, die zu mehr als 90 % für private Zwecke des Steuerpflichtigen oder seines Personals oder allgemein für unternehmensfremde Zwecke genutzt werden, vollständig vom Recht auf Vorsteuerabzug auszuschließen.
Article 2
Diese Entscheidung gilt vom 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2012.
Article 3
Diese Entscheidung ist an die Bundesrepublik Deutschland gerichtet.
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