2009/809/EG: Entscheidung der Kommission vom 8. Juli 2009 über die Groepsrentebox -Regelung, die die Niederlande durchzuführen beabsichtigen (C 4/07 (ex N 465/06)) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2009) 4511) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Die „Groepsrentebox“-Regelung, die die Niederlande in Bezug auf die Besteuerung von konzerninternen Zinsströmen durchzuführen beabsichtigen, stellt keine staatliche Beihilfe im Sinne von Artikel 87 Absatz 1 EG-Vertrag dar. Die Durchführung dieser Regelung ist demzufolge zulässig.
Article 2
Diese Entscheidung ist an das Königreich der Niederlande gerichtet.
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