2009/812/EG: Entscheidung der Kommission vom 26. Oktober 2009 über die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung an Frankreich gemäß der Entscheidung 2006/771/EG zur Harmonisierung der Frequenznutzung durch Geräte mit geringer Reichweite (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2009) 8041)
Text
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Article 1
Frankreich wird die Genehmigung erteilt, von seinen Pflichten aus der Entscheidung 2006/771/EG unter den in dieser Entscheidung festgelegten Bedingungen abzuweichen.
Article 2
Es wird Frankreich gestattet, die Sendeleistung von Breitband-Datenübertragungssystemen und Funkortungsanwendungen im Unterband 2454–2483,5 MHz bei Verwendung der Geräte außerhalb von Gebäuden, einschließlich vergleichbarer Orte wie z. B. Flugzeugen, in denen die Abschirmung normalerweise für die zur Erleichterung der gemeinsamen Nutzung mit anderen Diensten erforderliche Dämpfung sorgt, im französischen Mutterland bis zum 30. Juni 2012 auf 10 mW (EIRP) zu beschränken.
Article 3
Frankreich legt der Kommission bis zum 31. Dezember 2010 einen Bericht über die Durchführung dieser Entscheidung vor.
Article 4
Diese Entscheidung ist an die Französische Republik gerichtet.
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