2009/837/EG: Entscheidung der Kommission vom 10. Dezember 2008 über die von Polen geplante staatliche Beihilfe C 11/08 (ex N 908/06) zugunsten der BVG Medien Beteiligungs GmbH (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2008) 7813) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Die staatlichen Beihilfemaßnahmen, deren Gewährung zugunsten der BVG Medien Beteiligungs GmbH von Polen geplant ist, sind im Sinne von Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe a EG-Vertrag mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar. Hiermit wird die Gewährung von Beihilfen in einer Höhe von nicht mehr als abgezinst 220,057 Mio. PLN genehmigt (was einer Beihilfeintensität von 29,98 % der NSÄ der beihilfefähigen Kosten in abgezinster Höhe von 734,031 Mio. PLN entspricht). Im Falle niedrigerer beihilfefähiger Kosten darf die Beihilfeintensität den Schwellenwert von 29,98 % der NSÄ dieser Kosten nicht überschreiten.
Article 2
Innerhalb von sechs Monaten nach Auszahlung der letzten Beihilfezahlung gemäß dem angemeldeten Auszahlungszeitplan legen die polnischen Behörden einen ausführlichen Abschlussbericht vor.
Article 3
Diese Entscheidung ist an die Republik Polen gerichtet.
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