2009/856/EG: Beschluss der Kommission vom 27. November 2009 über einen Finanzierungsbeschluss für 2010 für Kommunikationsmaßnahmen, Studien und Bewertungen sowie über eine direkte Finanzhilfe an die OIE auf der Grundlage von Artikel 168 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die im Anhang dargelegten Tätigkeiten für die Durchführung der Kommunikationsmaßnahmen, Studien und Bewertungen sowie die direkte Finanzhilfe an die OIE werden hiermit genehmigt. Der Beschluss ist ein Finanzierungsbeschluss im Sinne von Artikel 75 der Haushaltsordnung.
Article 2
Der mit diesem Beschluss genehmigte Höchstbetrag für die Durchführung des Programms beläuft sich auf 3685000 EUR und wird aus Mitteln der folgenden Haushaltslinie des Gesamthaushaltplans der Europäischen Gemeinschaften für 2009 finanziert: Haushaltslinie 17 04 02 01: 3685000 EUR Diese Mittel decken auch etwaige Verzugszinsen bei verspäteten Zahlungen ab.
Article 3
Die Finanzhilfe für die OIE erfolgt über eine Finanzhilfevereinbarung ohne Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen, da die OIE als internationale Organisation für die Verbesserung der Tiergesundheit weltweit zuständig ist und daher de facto eine Monopolstellung innehat; es gelten die Bedingungen im als Anhang beigefügten Arbeitsprogramm.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions