Skip to content
Seqlense EUR-Lex

2009/860/EG: Entscheidung der Kommission vom 30. November 2009 über die Nichtaufnahme von Triazoxid in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG des Rates und den Widerruf der Zulassungen für Pflanzenschutzmittel mit diesem Wirkstoff (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2009) 9271) (Text von Bedeutung für den EWR)

CELEX
32009D0860
Document type
DEC_ENTSCHEID
Sector
Legislation
Date of document
2009-11-30
In force since
2009-12-01
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Triazoxid wird nicht als Wirkstoff in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG aufgenommen.

Article 2

Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass a) Zulassungen für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Triazoxid bis zum 30. Mai 2010 widerrufen werden; b) ab dem Tag der Veröffentlichung der vorliegenden Entscheidung keine Zulassungen für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Triazoxid erteilt oder verlängert werden.

Article 3

Jede von den Mitgliedstaaten gemäß Artikel 4 Absatz 6 der Richtlinie 91/414/EWG gewährte Frist muss so kurz wie möglich sein und endet spätestens am 30. Mai 2011.

Article 4

Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Relations

What this act cites, and what cites it.

Show relations

Versions

Point-in-time consolidated versions of this act.

Show versions