Beschluss des Europäischen Rates vom 1. Dezember 2009 zur Festlegung seiner Geschäftsordnung
Text
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Article 1
1 (1) Der Europäische Rat legt seine Geschäftsordnung in der im Anhang enthaltenen Fassung fest.
2 (2) Für die Festlegung seiner Geschäftsordnung kann der Europäische Rat das schriftliche Verfahren gemäß Artikel 7 der Geschäftsordnung anwenden.
Article 2
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam. Er wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
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