2009/899/EG: Beschluss des Rates vom 30. November 2009 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Mauritius über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte
Text
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Article 1
Das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Mauritius über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte wird im Namen der Gemeinschaft genehmigt.
Article 2
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 8 Absatz 1 des Abkommens vorgesehene Notifizierung vor.
Article 3
Die Gemeinschaft wird durch die Kommission mit Unterstützung der Sachverständigen aus den Mitgliedstaaten in dem gemäß Artikel 6 des Abkommens eingesetzten Gemischten Sachverständigenausschuss vertreten.
Article 4
Der Standpunkt der Gemeinschaft im Gemischten Sachverständigenausschuss zur Annahme seiner in Artikel 6 Absatz 4 des Abkommens vorgesehenen Geschäftsordnung wird von der Kommission nach Anhörung eines vom Rat benannten besonderen Ausschusses festgelegt.
Article 5
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
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