Beschluss 2009/916/GASP des Rates vom 23. Oktober 2009 über die Unterzeichnung und den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Seychellen über die Rechtsstellung der EU-geführten Einsatzkräfte in der Republik Seychellen im Rahmen der EU-Militäroperation Atalanta
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Article 1
Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Seychellen über die Rechtsstellung der EU-geführten Einsatzkräfte in der Republik Seychellen im Rahmen der EU-Militäroperation Atalanta wird im Namen der Europäischen Union genehmigt. Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluss beigefügt.
Article 2
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Abkommen rechtsverbindlich für die Europäische Union zu unterzeichnen.
Article 3
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam.
Article 4
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
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