Beschluss der Kommission vom 7. Dezember 2009 über die Verlängerung des Bereitstellungszeitraums der Sonderfinanzhilfe der Gemeinschaft für das Kosovo
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Article 1
Der Bereitstellungszeitraum der Sonderfinanzhilfe der Gemeinschaft für das Kosovo wird um ein weiteres Jahr, d.h. bis zum 11. Dezember 2010, verlängert.
Article 2
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union wirksam.
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