Skip to content
Seqlense EUR-Lex

Beschluss der Kommission vom 17. Dezember 2009 über einen finanziellen Beitrag der Gemeinschaft für das Jahr 2009 zu den Ausgaben Deutschlands, Spaniens, Italiens, Maltas, der Niederlande, Portugals und Sloweniens zur Bekämpfung von Schadorganismen der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2009) 10050)

CELEX
32009D0996
Document type
DEC_ENTSCHEID
Sector
Legislation
Date of document
2009-12-17
In force since
2009-12-18
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Die Gewährung eines finanziellen Beitrags der Gemeinschaft für das Jahr 2009 zur Deckung der Ausgaben, die Deutschland, Spanien, Italien, Malta, die Niederlande, Portugal und Slowenien in Zusammenhang mit den notwendigen Maßnahmen im Sinne von Artikel 23 Absatz 2 der Richtlinie 2000/29/EG mit dem Ziel der Bekämpfung der Schadorganismen getätigt haben, welche in den Ausrottungsprogrammen im Anhang des vorliegenden Beschlusses aufgeführt sind, wird genehmigt.

Article 2

1 Der finanzielle Beitrag der Gemeinschaft gemäß Artikel 1 wird auf insgesamt 14049023 EUR festgesetzt.

2 Die Höchstbeträge des Gemeinschaftsbeitrags für die einzelnen Programme sind im Anhang aufgeschlüsselt.

Article 3

Der im Anhang festgesetzte finanzielle Beitrag der Gemeinschaft wird unter folgenden Bedingungen ausgezahlt: a) Die Durchführung der Maßnahmen wurde gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1040/2002 nachgewiesen; b) der betreffende Mitgliedstaat hat bei der Kommission einen Zahlungsantrag gemäß Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1040/2002 gestellt. Die Zahlung des finanziellen Beitrags erfolgt unbeschadet der Überprüfungen, die die Kommission im Rahmen von Artikel 24 der Richtlinie 2000/29/EG durchführt.

Article 4

Dieser Beschluss ist an die Bundesrepublik Deutschland, das Königreich Spanien, die Italienische Republik, die Republik Malta, das Königreich der Niederlande, die Portugiesische Republik und die Republik Slowenien gerichtet.

Relations

What this act cites, and what cites it.

Show relations

Versions

Point-in-time consolidated versions of this act.

Show versions