Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2009 über die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments gemäß Nummer 27 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung
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Article 1
Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 wird das Flexibilitätsinstrument in Anspruch genommen, um den Betrag von 195 Mio. EUR an Verpflichtungsermächtigungen in Teilrubrik 1a bereitzustellen. Dieser Betrag wird bereitgestellt, um die veranschlagten Mittel aufzustocken, und zwar um 120 Mio. EUR für die Finanzierung von Energieprojekten im Rahmen des Europäischen Konjunkturprogramms; 75 Mio. EUR für die Stilllegung des Kernkraftwerks Kosloduj.
Article 2
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
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