Beschluss des Rates vom 22. Dezember 2009 zur Aufhebung des Beschlusses 2009/473/EG über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels über die vorläufige Anwendung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Guinea
Text
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Article 1
Der Beschluss 2009/473/EG des Rates über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels über die vorläufige Anwendung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Guinea wird aufgehoben.
Article 2
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), der Republik Guinea gemäß Artikel 25 Absatz 2 des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge zu notifizieren, dass die Europäische Union nicht mehr die Absicht hat, Vertragspartei des am 20. Dezember 2008 paraphierten partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Guinea zu werden. Diese Notifizierung erfolgt in der Form eines Schreibens. Der Wortlaut des Schreibens ist diesem Beschlusses beigefügt.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Article 4
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
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