Gemeinsamer Standpunkt 2009/164/GASP des Rates vom 26. Februar 2009 zur Verlängerung von Maßnahmen zur Unterstützung der wirksamen Ausführung des Mandats des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien (ICTY)
Text
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Article 1
Der Gemeinsame Standpunkt 2004/293/GASP wird bis zum 16. März 2010 verlängert.
Article 2
Der vorliegende Gemeinsame Standpunkt wird am Tag seiner Annahme wirksam.
Article 3
Der vorliegende Gemeinsame Standpunkt wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
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