Verordnung (EG) Nr. 566/2009 der Kommission vom 29. Juni 2009 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Melton Mowbray Pork Pie (g.g.A.))
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die im Anhang dieser Verordnung genannte Bezeichnung wird eingetragen. Die Unternehmen Pork Farms Ltd, Stobarts Ltd und Kerry Foods Ltd können jedoch diese Bezeichnung ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der vorliegenden Verordnung noch weitere fünf Jahre verwenden.
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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