Verordnung (EG) Nr. 790/2009 der Kommission vom 10. August 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen zwecks Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 wird wie folgt geändert: (1) Tabelle 3.1 wird wie folgt geändert: a) die den Einträgen in Anhang I entsprechenden Einträge werden durch die Einträge in diesem Anhang ersetzt; b) die Einträge in Anhang II werden in der Reihenfolge der Einträge in der Tabelle 3.1 in diese eingefügt; c) die Einträge in Anhang III werden aus der Tabelle 3.1 gestrichen. (2) Tabelle 3.2 wird wie folgt geändert: a) die den Einträgen in Anhang IV entsprechenden Einträge werden durch die Einträge in diesem Anhang ersetzt; b) die Einträge in Anhang V werden in der Reihenfolge der Einträge in der Tabelle 3.2 in diese eingefügt; c) die Einträge in Anhang III werden aus der Tabelle 3.2 gestrichen.
Article 2
1 Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
2 Artikel 1 gilt ab dem 1. Dezember 2010.
3 Die mit der vorliegenden Verordnung geänderten harmonisierten Einstufungen gemäß Anhang VI der Verordnung EG (Nr.) 1272/2008 können ab dem 1. Dezember 2010 angewandt werden.
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