Skip to content
Seqlense EUR-Lex

Verordnung (EG) Nr. 1025/2009 der Kommission vom 29. Oktober 2009 zur Verweigerung der Zulassung bestimmter anderer gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel als Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos sowie die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern (Text von Bedeutung für den EWR)

CELEX
32009R1025
Document type
REG
Sector
Legislation
Date of document
2009-10-29
In force since
2009-11-19
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Die im Anhang zur vorliegenden Verordnung aufgeführten gesundheitsbezogenen Angaben werden nicht in die Gemeinschaftsliste zulässiger Angaben gemäß Artikel 13 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 aufgenommen. Die im Anhang zur vorliegenden Verordnung aufgeführten gesundheitsbezogenen Angaben dürfen jedoch nach Inkrafttreten dieser Verordnung noch sechs Monate lang verwendet werden.

Article 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Relations

What this act cites, and what cites it.

Show relations

Versions

Point-in-time consolidated versions of this act.

Show versions