Beschluss der Generalversammlung vom 30. November 2007 zur Änderung der Satzung des Europäischen Investitionsfonds, um den geographischen Abdeckungsbereich der Operationen des Fonds so anzupassen, dass dieser Bereich dem des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation entspricht.
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Article 23 Geographischer Abdeckungsbereich
Der Fonds führt seine Tätigkeit in den Mitgliedstaaten der Gemeinschaft, in Kandidatenländern und potenziellen Kandidatenländern der Gemeinschaft sowie in den Ländern der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) durch.“
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