2010/624/EU: Beschluss der Europäischen Zentralbank vom 14. Oktober 2010 über die Verwaltung der von der Union im Rahmen des europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus abgeschlossenen Anleihe- und Darlehenstransaktionen (EZB/2010/17)
Text
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Article 1
Die EZB erfüllt die mit der Verwaltung von Darlehen verbundenen Aufgaben und führt Zahlungen im Zusammenhang mit den Anleihe- und Darlehensgeschäften der Union im Rahmen des europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus gemäß der Verordnung (EU) Nr. 407/2010 aus.
Article 2
Die EZB eröffnet auf Antrag der Kommission Konten auf den Namen der Kommission und auf Antrag einer nationalen Zentralbank eines begünstigten Mitgliedstaats Konten auf den Namen dieser nationalen Zentralbank.
Article 3
Die in Artikel 2 genannten Konten werden zur Abwicklung von Zahlungen verwendet, die in Verbindung mit dem europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus zugunsten von Mitgliedstaaten erfolgen.
Article 4
Die EZB verzinst Guthaben, die sich länger als einen Geschäftstag auf den genannten Konten befinden, zum geltenden EZB-Einlagesatz nach der Eurozinsmethode (actual/360).
Article 5
Das Direktorium der EZB trifft alle zur Durchführung dieses Beschlusses erforderlichen Maßnahmen.
Article 6
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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