2010/50/: Beschluss des Rates vom 25. Januar 2010 zur Änderung von Anlage 2 Liste A der Gemeinsamen Konsularischen Instruktion an die diplomatischen Missionen und die konsularischen Vertretungen, betreffend die Visavorschriften für Inhaber von Diplomatenpässen aus Saudi-Arabien
Text
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Article 1
In Anlage 2 Liste A der Gemeinsamen Konsularischen Instruktion wird der Buchstabe „D“ in der Spalte „FR“ in Bezug auf den Eintrag für Saudi-Arabien eingefügt.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am 1. Februar 2010 in Kraft.
Article 3
Dieser Beschluss ist gemäß den Verträgen an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Article 4
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
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