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Seqlense EUR-Lex

2010/51/: Beschluss der Generalsekretäre des Europäischen Parlaments, des Rates, der Kommission, des Kanzlers des Gerichtshofs, der Generalsekretäre des Rechnungshofs, des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses, des Ausschusses der Regionen und des Europäischen Bürgerbeauftragten vom 19. Januar 2010 zur Änderung des Beschlusses 2002/621/EG über die Organisation und den Betrieb des Amtes für Personalauswahl der Europäischen Gemeinschaften

CELEX
32010D0051
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2010-01-19
In force since
2010-01-30
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

„(4a Für Tätigkeiten, die unter der Aufsicht von Beamten oder Zeitbediensteten ausgeübt werden, kann das Amt gemäß Artikel 3a Absatz 1 Buchstabe c der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften auf Vertragsbedienstete zurückgreifen. Der Einsatz von Vertragsbediensteten erfolgt im Rahmen des Jahreshaushalts des Amtes auf der Grundlage des zuvor vom EPSO-Leitungsausschuss erstellten Voranschlags der Einnahmen und Ausgaben.“

Article 2 Zeitpunkt des Wirksamwerdens

Dieser Beschluss wird am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union wirksam.

Relations

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Versions

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