2010/56/: Beschluss der Kommission vom 2. Februar 2010 über den Rechnungsabschluss bestimmter Zahlstellen in Belgien, Deutschland, Malta, Portugal und Rumänien für die vom Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) im Haushaltsjahr 2008 finanzierten Ausgaben (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2010) 465)
Text
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Article 1
Die Rechnungen der belgischen Zahlstelle „ALV“, der deutschen Zahlstelle „Baden-Württemberg“, der maltesischen Zahlstelle „MRRA“, der portugiesischen Zahlstelle „IFAP“ und der rumänischen Zahlstelle „PIAA“ über die vom Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) im Haushaltsjahr 2008 finanzierten Ausgaben werden mit dem vorliegenden Beschluss abgeschlossen. Die Beträge, die von den einzelnen Mitgliedstaaten gemäß dem vorliegenden Beschluss wiedereinzuziehen bzw. ihnen zu erstatten sind, einschließlich der sich aus der Anwendung von Artikel 32 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 ergebenden Beträge, sind im Anhang ausgewiesen.
Article 2
Dieser Beschluss ist an das Königreich Belgien, die Bundesrepublik Deutschland, die Republik Malta, die Portugiesische Republik und Rumänien gerichtet.
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