2010/58/: Beschluss der Kommission vom 1. Februar 2010 über den Rechnungsabschluss bestimmter Zahlstellen in Griechenland, Portugal und Finnland für die vom Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) im Haushaltsjahr 2007 finanzierten Ausgaben (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2010) 425)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die Rechnungen der griechischen Zahlstelle „OPEKEPE“, der portugiesischen Zahlstelle „IFAP“ und der finnischen Zahlstelle „MAVI“ über die vom Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) im Haushaltsjahr 2007 finanzierten Ausgaben werden mit dem vorliegenden Beschluss abgeschlossen. Die Beträge, die von den einzelnen Mitgliedstaaten gemäß dem vorliegenden Beschluss für jedes Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums wiedereinzuziehen bzw. ihnen zu erstatten sind, einschließlich der sich aus der Anwendung von Artikel 33 Absatz 8 der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 ergebenden Beträge, sind im Anhang ausgewiesen.
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Hellenische Republik, die Portugiesische Republik und die Republik Finnland gerichtet.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions