2010/77/: Beschluss der Kommission vom 9. Februar 2010 zur Festsetzung einer neuen Frist für die Einreichung der Unterlagen für den im Rahmen des Zehn-Jahres-Arbeitsprogramms gemäß Artikel 16 Absatz 2 der Richtlinie 98/8/EG zu untersuchenden Wirkstoff Terbutryn (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2010) 752) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die neue Frist für die Einreichung der Unterlagen für Terbutryn (EG-Nummer 212-950-5; CAS-Nummer 886-50-0) für die Produktarten 7, 9 und 10 ist der 1. März 2010.
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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