2010/93/: Beschluss der Kommission vom 18. Dezember 2009 über ein mehrjähriges Gemeinschaftsprogramm für die Erhebung, Verwaltung und Nutzung von Daten im Fischereisektor für den Zeitraum 2011-2013 (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2009) 10121)
Text
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Article 1
Das in Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 199/2008 genannte mehrjährige Gemeinschaftsprogramm für die Erhebung, Verwaltung und Nutzung für Daten im Fischereisektor ist im Anhang enthalten.
Article 2
Der Beschluss 2008/949/EG wird mit Wirkung vom 1. Januar 2011 aufgehoben.
Article 3
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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