Entscheidung der Kommission vom 28. Oktober 2009 über die staatliche Beihilfe C 10/07 (ex NN 13/07) Ungarns zur Anwendung von Steuerabzügen für konzerninterne Zinserträge (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2009) 8130) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Im Hinblick auf die von Ungarn zur Besteuerung konzerninterner Zinserträge eingeleitete Regelung ist die Entscheidung der Kommission vom 21. März 2007 über die Eröffnung eines Verfahrens gemäß Artikel 88 Absatz 2 des EG-Vertrags gegenstandslos geworden, da die in Frage stehende Maßnahme als bestehende Beihilferegelung angesehen werden muss.
Article 2
Diese Entscheidung ist an die Republik Ungarn gerichtet.
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