2010/143/: Beschluss der Kommission vom 5. März 2010 über eine Finanzhilfe der Union für Dringlichkeitsmaßnahmen zur Bekämpfung der vesikulären Schweinekrankheit in Italien im Jahr 2009 (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2010) 1192)
Text
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Article 1 Finanzhilfe der Europäischen Union für Italien
Italien kann gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Entscheidung 2009/470/EG eine Finanzhilfe der Europäischen Union für die durch die Maßnahmen zur Bekämpfung der Vesikulären Schweinekrankheit im Jahr 2009 entstandenen Kosten gewährt werden.
Article 2 Adressat
Dieser Beschluss ist an die Italienische Republik gerichtet.
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