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Seqlense EUR-Lex

2010/148/: Beschluss der Kommission vom 5. März 2010 über eine Finanzhilfe der Union für die Dringlichkeitsmaßnahmen zur Bekämpfung der Aviären Influenza in der Tschechischen Republik, in Deutschland, in Spanien, in Frankreich und in Italien im Jahr 2009 (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2010) 1172)

CELEX
32010D0148
Document type
DEC_ENTSCHEID
Sector
Legislation
Date of document
2010-03-05
In force since
2010-03-10
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1 Finanzhilfe der Union für die Tschechische Republik, Deutschland, Spanien, Frankreich und Italien

Der Tschechischen Republik, Deutschland, Spanien, Frankreich und Italien kann eine Finanzhilfe der Union für die Kosten gewährt werden, die diesen Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit den in Artikel 4 Absätze 2 und 3 der Entscheidung 2009/470/EG genannten Maßnahmen zur Bekämpfung der Aviären Influenza im Jahr 2009 in der Tschechischen Republik, in Deutschland, in Spanien, in Frankreich und in Italien entstanden sind.

Article 2 Adressat

Dieser Beschluss ist an die Tschechische Republik, die Bundesrepublik Deutschland, das Königreich Spanien, die Französische Republik und die Italienische Republik gerichtet.

Relations

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