2010/148/: Beschluss der Kommission vom 5. März 2010 über eine Finanzhilfe der Union für die Dringlichkeitsmaßnahmen zur Bekämpfung der Aviären Influenza in der Tschechischen Republik, in Deutschland, in Spanien, in Frankreich und in Italien im Jahr 2009 (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2010) 1172)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1 Finanzhilfe der Union für die Tschechische Republik, Deutschland, Spanien, Frankreich und Italien
Der Tschechischen Republik, Deutschland, Spanien, Frankreich und Italien kann eine Finanzhilfe der Union für die Kosten gewährt werden, die diesen Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit den in Artikel 4 Absätze 2 und 3 der Entscheidung 2009/470/EG genannten Maßnahmen zur Bekämpfung der Aviären Influenza im Jahr 2009 in der Tschechischen Republik, in Deutschland, in Spanien, in Frankreich und in Italien entstanden sind.
Article 2 Adressat
Dieser Beschluss ist an die Tschechische Republik, die Bundesrepublik Deutschland, das Königreich Spanien, die Französische Republik und die Italienische Republik gerichtet.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions