2010/178/: Beschluss der Kommission vom 15. Dezember 2009 über die staatlichen Beihilfen, die Deutschland im Zusammenhang mit bestimmten Leistungen des Tiergesundheitsdiensts Bayern gewährt hat (C 24/06 (ex NN 75/2000)) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2009) 9954)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die Beihilfe, die Deutschland in Form der Globalmaßnahmen zugunsten der Landwirte und der Fischer gewährt hat, ist mit dem Binnenmarkt vereinbar. Die Beihilfe, die Deutschland zugunsten des Tiergesundheitsdienstes im Zeitraum 1990 bis 2004 in Form des Ausgleichs für die Erbringung der „Globalmaßnahmen“ durch den Tiergesundheitsdienst gewährt hat, ist mit dem Binnenmarkt vereinbar. Der dem Tiergesundheitsdienst seit 1. Januar 2005 gewährte Ausgleich für die Erbringung der „Globalmaßnahmen“, stellt keine Beihilfe im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 AEUV dar.
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Bundesrepublik Deutschland gerichtet.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions